AGBs Yoga Room

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Juni 2019

Vor der Stunde

- Falls bei Dir körperliche oder psychische Erkrankungen vorliegen, bitten wir Dich um eine vertrauliche Rücksprache mit der Kursleitung vor Kursbeginn und um ärztliche oder therapeutische Abklärung.
- Wir haften für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
- Der Unterricht wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Ob die Teilnahme an den Yogakursen mit der eigenen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, hat die/der Teilnehmende in eigener Verantwortung selbst zu entscheiden. Wir haften nicht für Gesundheitsschäden, die die Besucher aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden und für selbst verschuldete Unfälle.

Allgemeines

- Bitte esse zwei Stunden vor Beginn der Yogastunde nichts Schweres mehr.
- Bitte bequeme Kleidung mitbringen. Matten, Aerial Yogatücher und Yogablöcke sind vorhanden.
- Bitte bringe Dir ein Handtuch mit, wenn Du zu starkem Schwitzen neigst.
- Solltest Du erkältet sein, bitte kuriere Dich zu Hause aus. Die Teilnehmer kommen gesund und wollen auch gesund wieder nach Hause gehen.

Öffnungszeiten

- Das Studio öffnet 15 Minuten vor Kursbeginn
- An gesetzlichen Feiertagen finden keine regulären Kurse statt

Anmeldung

- Die Anzahl der Tücher ist begrenzt wodurch eine Anmeldung erforderlich ist um Dir einen Platz zu garantieren.
- Bitte nutze die Buchungsfunktion auf der Webseite oder melde Dich per Telefon oder E-Mail direkt an.
- Anmeldebestätigung: Wir senden bei telefonischer oder schriftlicher Anmeldung keine Bestätigung für Kurse und Workshops zu. Wir informieren Dich, wenn Kurse und Workshops bereits ausgebucht sein sollten oder nicht stattfinden.

Gebühren

- Alle Yoga Kurse und Workshops können einzeln, mit Mehrfachkarten (5-er , 10-er Karten u.ä.) bezahlt werden. Mehrfachkarten berechtigen zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen. Eine Kündigung oder Rückgabe ist nicht möglich. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar.
- Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt unmittelbar vor den Yoga Kursen oder Workshops.

Verbindlichkeit

- Anmeldungen, auch telefonisch oder per E-Mail, sind verbindlich. Diese können bis 1 Tag vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Wird der Kurs oder Workshop innerhalb der Ein-Tagesfrist vor Beginn storniert, ist die komplette Gebühr zu zahlen.
- Bei Mehrfachkarten besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar.
- Wir sind berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und die allgemeinen Öffnungszeiten zu ändern oder davon abzuweichen.
- Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer sogenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.
- An gesetzlichen Feiertagen finden keine regulären Kurse statt.
- Wir sind berechtigt, die Preise für die Nutzung unserer Einrichtungen, Kurse und Angebote zu ändern. Die Preisänderung wird durch einen allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten des Studios mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt.
- Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Mehrwertsteuer oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern sind wir berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
- Sofern wir besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt haben oder gewähren wollen (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht werden. Wir sind berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.